Vor allem seit den Vorkommnissen auf der „Freiheit statt Angst“-Demonstration in Berlin vor ca. zwei Monaten war die Kennzeichnung von Polizeibeamten zur Verhinderung von Polizeigewalt Gesprächsthema – laut taz-Artikel von heute tut sich dahingehend inzwischen sogar mehr.
Bislang waren die Forderung von den Innenministern der Länder stets abgelehnt worden; in Berlin werden nun aber ab nächstem Jahr alle Polizeibeamten mit einer individuellen Nummer gekennzeichnet, um im Falle ungerechtfertigter Gewalt gegen Demonstranten etc. besser ermitteln zu können. Auch Brandenburg, Bremen und Sachsen-Anhalt sind gegenüber der Idee aufgeschlossen – ansonsten stehen die Länder dem Vorschlag jedoch nachwievor ablehnend gegenüber, teilweise mit etwas obskuren Begründungen. In Mecklenburg-Vorpommern z.B. geht man davon aus, dass „Polizeibeamte nach Recht und Gesetz handeln“, was zwar in den meisten Fällen stimmt – aber nunmal nicht in allen.
Dass Namensschilder abgelehnt werden, ist verständlich – aber eine generelle Identifizierungsmöglichkeit sollte meiner Meinung nach doch bestehen. In Krankenhäusern ist das Personal schließlich auch verpflichtet, durch Namensschilder identifizierbar zu sein, falls ein Patient Beschwerde gegen unangemessenes Verhalten oder ähnliches einreichen möchte – in der Psychiatrie ist das manchmal etwas unschön, wenn Patienten mit Psychosen deinen Namen wissen und dich in ihre Wahnvorstellungen einbauen können; aber der Grund für die Schildchen ist definitiv gerechtfertigt. [Laut meinen damaligen FSJ-Kollegen ist es auch sehr selten, dass dadurch Unannehmlichkeiten für das Personal entstehen. Man sollte halt lieber nicht im Telefonbuch stehen, aber das bringt der Beruf mit sich.]
Berlin ist ein erster Schritt – ich bin gespannt, wie sich das weiter entwickelt. Und hoffentlich gibt es irgendwann eine bundesweite Regelung, durch die Übergriffe durch Polizisten verhindert werden oder zumindest rückwirkend zur Anzeige gebracht werden können.